Außergerichtliche Einigung Definition – Was ist eine außergerichtliche Einigung?

Eine außergerichtliche Einigung ist eine Methode, um Streitfälle zu lösen, ohne Gerichte einzubeziehen. Sie bietet mehrere Vorteile. Ein schnellerer Abschluss der Streitigkeit im Vergleich zu langwierigen Gerichtsprozessen und reduzierte Kosten sind nur einige davon.

Bei einer solchen Einigung bemühen sich alle Beteiligten, durch Kompromisse eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Vergleichscharakter dieser Einigung ist von großer Bedeutung. Sie findet Anwendung in verschiedenen Bereichen des Rechts. Oft wird sie bei Konflikten im Arbeitsrecht, Finanzwesen und Verkehrsrecht eingesetzt.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Eine außergerichtliche Einigung kann oft schneller als ein Gerichtverfahren sein, das mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
  • Die Kosten einer außergerichtlichen Einigung sind in der Regel niedriger als die von langwierigen Gerichtsverfahren.
  • Eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach einer Einigung kann bis zu 12 Wochen betragen, abhängig von den Umständen der Einigung.
  • Statistiken zeigen, dass 70% der Arbeitnehmer, die an einer außergerichtlichen Einigung teilnehmen, eine Abfindung erzielen.
  • Ein außergerichtlicher Einigungsversuch gilt als gescheitert, wenn ein Gläubiger den vorgelegten Plan endgültig ablehnt.

Was ist eine außergerichtliche Einigung?

Unter Definition außergerichtliche Einigung versteht man das Lösen von Konflikten ohne Gerichtsbeteiligung. Dabei suchen die Parteien gemeinsam nach einer Lösung, oft mit Hilfe von Mediatoren. Dieser Ansatz wird vor allem im Arbeits-, Familienrecht und bei finanziellen Differenzen verwendet.

Nach § 779 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, der Streitigkeiten durch Kompromisse beendet. Die Methoden zur Streitbeilegung sind vielfältig. Für die Festlegung der Einigungsgebühr laut Nr. 1000 VV RVG ist ein Kompromiss jedoch nicht zwingend.

Die Einigungsgebühr wird in drei Situationen fällig:

  • Beim Abschluss eines Vertrags zur Klärung von Streitigkeiten, wobei der Streitwert dem Gesamtwert des Anspruchs entspricht.
  • Bei der Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten des Schuldners, hier beträgt der Streitwert nur 50 Prozent des geforderten Betrags.
  • Bei einer Zahlungsabmachung nach Erteilung eines Vollstreckungstitels wird die Gebühr ebenfalls auf Basis von 50 Prozent des Anspruchs berechnet.

Der Gebührensatz für die Einigungsgebühr ist grundsätzlich 1,5, falls eine außergerichtliche Einigung erzielt wird. Eine Gebühr ist zu entrichten, wenn der Rechtsanwalt aktiv am Einigungsvertrag mitarbeitet. Dies gilt auch, wenn er nicht bei der Unterzeichnung oder Protokollierung anwesend ist.

Nach § 34 Absatz 1 BGleiG ist bei einem gescheiterten Einigungsversuch der Weg zum Gericht frei. Sollte ein Einspruch keinen Erfolg zeigen, ist zuerst eine außergerichtliche Einigung zu suchen. Ohne diesen Versuch wird eine Klage meist abgewiesen. Ein Protokoll wird bei Misserfolg benötigt, sonst ist es zur Sicherung der Vereinbarung ratsam.

Eine sorgfältige Definition außergerichtliche Einigung kann zu einer Vermeidung langwieriger Verfahren und Kosten führen. Die fortschreitende Weiterentwicklung von Konfliktlösungsmethoden macht diese Form der Streitbeilegung zunehmend effektiv.

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist ein Vergleich nach § 779 BGB geregelt. Er verlangt, dass beide Seiten zu Kompromissen bereit sind. Ziel ist es, durch gegenseitige Zugeständnisse einen Konflikt oder eine Unsicherheit außergerichtlich zu klären. Dies entspricht der gesetzlichen Definition Vergleich.

Die Kostenverteilung eines solchen Vergleichs wird durch § 98 ZPO ermöglicht. Ein Beispiel hierzu liefert ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. März 2022. Dabei wurden die Kosten ungleich verteilt: 37 % trug die Klägerin, 63 % die Beklagte, was dem Prinzip der gesetzlichen Definition Vergleich folgt. Eine Einigungsgebühr gemäß Nr. 1000 VV konnte nicht festgesetzt werden.

Kosten eines Rechtsstreits werden nur erstattet, wenn ihre Übernahme explizit oder stillschweigend vereinbart wurde. Gemäß § 98 S. 1 ZPO sind die Kosten aufgehoben, falls nicht anders vereinbart. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verdeutlichen: Erstattung erfolgt nur bei ausdrücklicher Erwähnung.

Ein klarer Hinweis zur Aufteilung der Kosten bei einem Vergleich kann entscheidend sein. Daher sollte man stets darauf achten, bei einem Vergleich die Kostenregelung klar zu definieren. Im Kontext eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ist ein solcher Schritt gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO unumgänglich.

Vorteile einer außergerichtlichen Einigung

Die Effizienz hinsichtlich der Kosten ist ein Hauptvorteil einer außergerichtlichen Einigung. Gerichtsverfahren können teuer sein, oft im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Im Vergleich dazu kann eine außergerichtliche Einigung diese hohen Kosten vermeiden. Dies gilt besonders für Fälle, die gerichtliche Gutachten für Immobilien oder Unternehmen erfordern.

Das Vergleichsverfahren spart zudem erheblich Zeit. Während gerichtliche Scheidungen drei bis fünf Jahre dauern können, sind einvernehmliche Scheidungen meist schneller. Ein Trennungsjahr reicht oft aus, um die Scheidung innerhalb von drei bis sechs Monaten rechtskräftig zu machen.

Lange gerichtliche Prozesse erhöhen den emotionalen Stress enorm. Außergerichtliche Einigungen helfen, diese emotionale Last zu verringern. Sie erlauben den Beteiligten, zu ihrem normalen Leben zurückzukehren, ohne die Belastungen eines Gerichtsverfahrens.

Außergerichtliche Einigungen schützen Geschäfts- oder persönliche Beziehungen. Sie bieten Lösungen, die individuelle Bedürfnisse besser berücksichtigen als gerichtliche Entscheidungen. So wird eine effektive Konfliktlösung ermöglicht, die Beziehungen langfristig erhält.

In Österreich regelt das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz seit dem 9. Jänner 2016 die Zuständigkeit für die meisten Vertragsstreitigkeiten mit Unternehmen. Es gibt acht staatlich anerkannte Schlichtungsstellen. Ihre Verfahren sind für Konsumenten kostenfrei und meist innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen. Dank dieser Stellen ist eine neutrale und unabhängige Konfliktlösung gewährleistet.

Außergerichtliche Einigung ohne Anwalt

Eine Einigung ohne rechtliche Beratung bietet oft Vorteile, insbesondere bei vorliegendem Vertrauen zwischen den Parteien. Diese Methode kann Kosten senken und Beziehungen verbessern.

Statistiken belegen, dass bis zu 70% der Fälle so gelöst werden, wodurch langwierige Prozesse unnötig werden. Derartige Einigungen können dabei helfen, die Ausgaben um bis zu 50% zu verringern. Gerichts- und Anwaltsgebühren werden dabei nicht fällig. Während öffentliche Schuldnerberatungsstellen lange Wartezeiten haben, bieten anwaltliche Beratungen wie AdvoNeo sofortige Unterstützung.

Manchmal ist eine außergerichtliche Einigung ohne Experten nicht ratsam. Bei schwierigen Fällen oder großen Differenzen kann professionelle Hilfe, wie ein Mediator oder Anwalt, entscheidend sein. Eine frühzeitige Mediation steigert die Einigungschance um 30%. Zudem führen 80% dieser Fälle zu beständigen Lösungen. Auch Inkassobüros können den Prozess beschleunigen und die Einigungszeit um 20% bis 40% verkürzen.

Erfahrungen zeigen, dass Streitbeilegungen privat effizienter und kostengünstiger sind. Firmen, die außergerichtliche Lösungen bevorzugen, erleben seltener gerichtliche Auseinandersetzungen. Dies senkt die finanziellen Belastungen erheblich.

Außergerichtliche Einigung vor einer Güteverhandlung

Es besteht oft die Möglichkeit, vor einer gerichtlichen Güteverhandlung eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies kann einen langen, kostspieligen Prozess verhindern. In bestimmten Rechtsgebieten ist dies sogar gesetzlich erforderlich. So muss in Deutschland gemäß § 305 der Insolvenzordnung (InsO) bei Verbraucherinsolvenzen eine außergerichtliche Einigung versucht werden, bevor ein Antrag gestellt werden kann.

Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sind Schlichtungsversuche vor Gericht üblich und oft notwendig. Sie entlasten die Gerichte. Solche Einigungen ermöglichen eine direkte und effiziente Konfliktlösung. Sie können ein gerichtliches Verfahren vermeiden und Ressourcen sparen. Üblicherweise werden Angebote von 20 bis 30 Prozent der Gesamtschuld gemacht, abhängig von der finanziellen Lage.

Für eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung ist es wichtig, relevante Dokumente wie Rechnungen und Mahnungen zu sammeln. Ein vorgerichtlicher Vergleich spart Zeit und Kosten. Er verbessert die Verhandlungsposition. Einmalzahlungen können infolge ihrer Liquidität auch zu niedrigeren Prozentsätzen führen.

Prozentualer Schuldenvergleich

Bei einem Schuldenvergleich liegen die Rückzahlungsquoten meist zwischen 20 und 40 Prozent der gesamten Schuld. Diese Option ist gegenüber der Insolvenz attraktiver, bei der lediglich etwa 5 Prozent zurückgezahlt werden. Dieser Unterschied erklärt, warum Gläubiger oft einen Vergleich bevorzugen.

Ein bedeutender Vorteil des Schuldenvergleichs ist die schnellere Erlangung der Schuldenfreiheit. Im Gegensatz zur Insolvenz, die 3 bis 6 Jahre dauert, ist man hier innerhalb von Monaten schuldenfrei. Dies wird durch Ratenzahlungen über 3 bis 5 Jahre erreicht.

Die anwaltlichen Verhandlungen führten häufig zu positiven Ergebnissen. Erfolge wie bei der Santander Bank zeigen, dass durch hartnäckige Gespräche oft ein für beide Seiten vorteilhaftes Ergebnis erzielt wird. Banken begrüßen zunehmend die Aussicht auf eine schnelle, kostengünstige Lösung durch Vergleiche.

Für ein Schuldenvergleichsangebot ist zwar die Zustimmung der Gläubiger nötig, doch die Chancen stehen gut. Die Bereitschaft zur außergerichtlichen Lösung statt einer Insolvenz wächst. Ein Vergleich kann gerichtlich erzwungen werden, wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt.

Ein klug gestaltetes Angebot für einen Schuldenvergleich ist daher eine effektive Methode, um ohne Insolvenzverfahren zu entschulden. Mit der steigenden Bereitschaft der Gläubiger wird diese Strategie immer erfolgreicher. Das zeigt sich auch in der wachsenden Zahl außergerichtlicher Einigungen.

Schritt-für-Schritt-Ablauf einer außergerichtlichen Einigung

Der erste Schritt einer außergerichtlichen Einigung ist die sorgfältige Organisation der Dokumente. Hierzu gehören alle wichtigen Unterlagen wie Verträge, Rechnungen und Belege, um die finanzielle Situation genau zu verstehen. Anschließend informiert man die Gläubiger mit einem Schreiben über den Wunsch nach einer außergerichtlichen Einigung.

Gleichzeitig wird eine detaillierte Finanzübersicht erstellt. Diese beinhaltet Einkünfte, Ausgaben und alle Schulden. Basierend darauf wird ein Rückzahlungsplan entwickelt, der sowohl realistisch als auch umsetzbar ist. Ziel ist es, eine Strategie zu haben, wie die Schulden effektiv beglichen werden können.

Die Verhandlungsphase ist der nächste Schritt. In dieser Phase werden mit den Gläubigern Möglichkeiten einer Einigung erörtert. Es geht darum, einen geeigneten Rückzahlungsplan vorzulegen und Kompromisse zu finden. Die Zustimmung der Gläubiger ist entscheidend, was häufig mehrere Verhandlungsrunden benötigt.

Nach erfolgreichen Verhandlungen wird die Einigung formal fixiert. Die schriftliche Vereinbarung dokumentiert alle getroffenen Absprachen und den Weg der Umsetzung des Rückzahlungsplans. Mit dieser Vereinbarung sind die Schritte abgeschlossen, und die Umsetzung kann starten.

Die Gebühren für außergerichtliche Einigungen variieren je nach Verfahrensstatus:

  • 1.0 für anhängige Einigungen (Nr. 1003 VV)
  • 1.5 für nicht anhängige Einigungen (Nr. 1000 VV)
  • 1.3 für Einigungen im Beschwerdeverfahren (Nr. 1004 VV)

Beispiele für Gesamtschuldnerausgleiche:

  • Beispiel 45: Gesamtschuldnerausgleich von 8.000,00 EUR, 1,5-Geschäftsgebühr: 684,00 EUR, 1,5-Einigungsgebühr: 684,00 EUR, Gesamt (inkl. Umsatzsteuer): 1.651,72 EUR
  • Beispiel 46: Gesamtschuldnerausgleich von 12.000,00 EUR (inkl. Unterhaltsforderung), 1,5-Geschäftsgebühr: 906,00 EUR, 1,5-Einigungsgebühr: 906,00 EUR, Gesamt (inkl. Umsatzsteuer): 2.180,08 EUR
  • Beispiel 47: Gesamtschuldnerausgleich von 11.000,00 EUR (mit Teilforderungen), 1,5-Geschäftsgebühr: 906,00 EUR, 1,5-Einigungsgebühr: 684,00 EUR, 1,0-Einigungsgebühr aus anhängigen Gegenständen: 201,00 EUR, Gesamt (inkl. Umsatzsteuer): 2.155,09 EUR
  • Beispiel 48: Gesamtschuldnerausgleich von 11.000,00 EUR (mit Beschwerdeverfahren), 1,5-Geschäftsgebühr: 906,00 EUR, 1,5-Einigungsgebühr: 684,00 EUR, 1,3-Einigungsgebühr aus anhängigen Gegenständen: 261,30 EUR

Außergerichtliche Einigung im Verkehrsunfall

Eine außergerichtliche Einigung kann Zeit und Kosten ersparen. Sie ist bei klarer Haftungsfrage ohne Versicherung möglich. Das Kfz-Vergleichsverfahren spielt dabei eine wichtige Rolle. Für eine vollständige Schadenserstattung muss der Unfallgegner allein schuldig sein.

Bei Mitschuld reduziert sich die Entschädigung nach dem Schuldanteil. Meist tragen Kraftfahrer etwa 25 % der Schuld wegen der Betriebsgefahr, ohne Fahrlässigkeit. Ein \“Idealfahrer\“ ist von Haftung befreit, wie der BGH für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit 20 % Mithaftung entschied.

Spezielle Regeln gelten bei Dienstfahrzeugen. der Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mittlere Fahrlässigkeit führt oft zu einem Selbstbehalt. Bei unbefugter Nutzung muss der Angestellte die Kosten selbst tragen. Die Arbeitgeberhaftung für erlaubte Privatfahrten ist rechtlich umstritten.

Anwälte erhalten für außergerichtliche Tätigkeiten meist eine 1,3-Geschäftsgebühr. Bei Erfolg kommt eine 1,5-Einigungsgebühr dazu. Gerichtliche Fälle verursachen zusätzlich eine 1,3-Verfahrens- und 1,2-Terminsgebühr. Die Kosten der Schadensregulierung variieren also je nach Einigungsart.

Bei 12.000 Euro Schaden betragen die Anwaltskosten außergerichtlich 2.036,33 Euro, inklusive Nebenkosten. Gerichtlich steigen sie auf 2.311,70 Euro. Vollständiger Haftungsausschluss bedeutet, dass die Gegenseite zahlt. Bei Mitverschulden teilen sich die Kosten. Personen mit geringem Einkommen könnten Prozesskosten- oder Beratungshilfe beantragen.

Einigungsprotokoll im Verkehrsrecht

Ein Verkehrsrecht Einigungsprotokoll ist nach einem Unfall ein essenzielles Dokument. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Dokumentation von Unfällen und wirkt präventiv gegen künftige Streitigkeiten. Es sollte klar die Namen der Beteiligten, Fahrzeugdetails, Art der Schadensregulierung und finanzielle Vereinbarungen enthalten.

Das Protokoll ist rechtlich bindend und schließt weitere Ansprüche aus, sobald es von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Bemerkenswert ist, dass 74 % der Verkehrsunfälle ohne Rechtsstreit enden. Ein Einigungsprotokoll ist bei Bagatellschäden unter 1.000 Euro sehr zu empfehlen. Hierbei nutzen 80% der Fälle ein solches Protokoll.

Die außergerichtliche Einigung ist zudem oft weniger aufwendig. Im Vergleich zu einem Gerichtsprozess, der bis zu sechs Monate andauern kann, lässt sich die Einigung meist in wenigen Wochen erreichen. Es zeigt sich, dass 70 % der außergerichtlichen Einigungen für beide Parteien zufriedenstellende Lösungen bieten.

Durch das Einigungsprotokoll wird eine kosteneffiziente Lösung im Verkehrsrecht geboten. Zudem übernehmen Kfz-Haftpflichtversicherungen in Deutschland 90% der Schäden. Ein präzises Einigungsprotokoll unterstützt so eine reibungslose Schadensabwicklung ohne zusätzliche Komplikationen.

Fazit

Außergerichtliche Einigungen stellen eine effektive und oft günstigere Alternative zu gerichtlichen Verfahren dar. Sie ermöglichen eine flexible und schnelle Konfliktbewältigung, ohne dass Gerichte bemüht werden müssen.

Ein solches Vorgehen hilft den Parteien, ihre Beziehungen zu wahren. Dies ist vor allem im Zivil- und Strafrecht von großem Vorteil. Sie bieten signifikante Vorteile für alle involvierten Parteien.

Ein Vergleich, basierend auf § 278 ZPO und § 278a ZPO, wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Er kann jederzeit erreicht werden. Im Strafrecht ermöglicht der Täter-Opfer-Ausgleich eine Strafreduktion durch eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft, was dem Beschuldigten zugutekommt.

Zudem ist ein Vergleich meist schneller und kostengünstiger als ein langwieriger Gerichtsprozess. Beide Parteien profitieren von der Zeit- und Kostenersparnis.

Gläubiger erhalten durch außergerichtliche Vergleiche oft bessere Auszahlungen im Vergleich zu gerichtlichen Insolvenzverfahren. Bei Einmalzahlungen ist dies besonders der Fall. Die strategische Vorgehensweise vor einem offiziellen Insolvenzverfahren senkt Kosten und verhindert das Stigma einer Insolvenz.

Durch die Insolvenzantragspflicht für Kapitalgesellschaften und gesetzliche Bestimmungen im BGB, werden Vergleiche oft bevorzugt. Dies zeigt die Vorteilhaftigkeit der außergerichtlichen Einigung.

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